Grundstückssuche

Die Grundstückssuche zur Umsetzung Ihrer Vorstellungen wird von vielen Faktoren beeinflusst. Ein wichtiger mitbestimmender Aspekt sind Ihre finanziellen Möglichkeiten. Um unerfreuliche Überraschungen auszuschließen, können Sie bei Ihrer zuständigen Baubehörde (Gemeindeamt, Stadtplanungsamt), die für Ihr Grundstück zutreffende Bebaubarkeit erfragen. Nach welchen Bewertungskriterien Ihr Bauvorhaben geprüft wird entscheidet sich, ob Sie in einem Gebiet bauen werden in dem ein Bebauungsplan vorliegt oder ob das Grundstück nach der vorhandenen Umgebungsbebauung bewertet wird.

Der Bebauungsplan ist ein Konzept zur städtebaulichen Entwicklung und wird von den jeweiligen Gemeinden oder Stadtplanungsämtern festgelegt. Um eine Baugenehmigung erhalten zu können sind unbedingt die Regelungen des Bebauungsplanes bei der Planung Ihres Bauvorhabens zu berücksichtigen. Die Festsetzungen im B-Plan haben zum Teil Auswirkung auf die Baukosten. Um zu verdeutlichen was hier gemeint ist, möchte ich zwei Beispiele nennen:

  • ein erhöhter Schallschutz kann auf Grund der Lage des Grundstücks gefordert sein. Um dieser Festlegung gerecht zu werden, ist es notwendig höherwertigere Baustoffe in der Planung zu berücksichtigen.
  • im Bebauungsplan stehen Hinweise zur Einfriedung (Umzäunung oder Grenzbepflanzung), oder Bestimmungen zur Bepflanzung der Grundstücke.

Befassen Sie sich deshalb unbedingt vor dem Kauf Ihres Grundstücks mit den FESTLEGUNGEN UND MÖGLICHKEITEN zur Bebaubarkeit des Grundstücks. Dies gilt ebenso für den Kauf einer Bestandsimmobilie.

Sollten Umbaumaßnahmen geplant sein, die eine Baugenehmigung erforderlich machen, muss geprüft werden, welche Anforderungen zur Baugenehmigung erforderlich sind. Ob ein Umbau an einer Bestandsimmobilie einen Bauantrag erfordert, hängt vom Umfang der Umplanung ab. Sensibel zu bewerten ist ebenfalls, ob die Bestandsimmobilie den allgemeinen Regeln der Bauordnung entspricht. Trifft dies nicht zu, kann es zu Rückbauforderungen kommen.